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   BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07   

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BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07 (https://dejure.org/2008,11067)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - NotZ 125/07 (https://dejure.org/2008,11067)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - NotZ 125/07 (https://dejure.org/2008,11067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der fachlichen Qualifikation der Bewerber in einer Rangskala im Rahmen der Notarstellenvergabe; Bedeutung einer auf den angestrebten Zweitberuf des Anwaltsnotars spezifisch ausgerichteten berufspraktischen Erfahrung; Angemessene Gewichtung der in das ...

  • Judicialis

    AVNot 2004 § 17; ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 6; ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 lit. e; ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Satz 1; ; BNotO § ... 6 Abs. 3 Satz 1; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BRAO § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht/ Bestellung zum Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 4. November 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 Rn. 9 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 40/06 - Rn. 9 ff., jeweils zur AVNot 2004; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7, jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen in Hessen).

    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen mit Blick auf die anzustrebende, über Benotungen zu erreichende objektivierte Leistungsbewertung verneint (BVerfGE aaO 328 f.); gerade Benotungen können die erbrachten fachlichen Leistungen transparenter machen, denen dann gegebenenfalls, wenn sie herausragen, durch Sonderpunkte Rechnung getragen werden kann (BVerfGE 110, 304, 334).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 4. November 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 Rn. 9 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 40/06 - Rn. 9 ff., jeweils zur AVNot 2004; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7, jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen in Hessen).

    Daher ist vor einer endgültigen Auswahl zu prüfen, ob für die jeweiligen Bewerber besondere Umstände ersichtlich sind, die in das an feste Kriterien (Examensnote, Dauer der anwaltlichen Tätigkeit, theoretische Fortbildung, praktische Beurkundungserfahrung) ausgerichtete Punktesystem keinen Eingang gefunden haben, aber dennoch zu berücksichtigen sind, um die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers zutreffend und vollständig zu erfassen (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - aaO S. 394 Rn. 15 und ständig).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    Nur auf diese Weise kann dem wichtigen Gemeinwohlbelang der vorsorgenden Rechtspflege bestmöglich gedient werden; allein dann ist gewährleistet, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der den Anforderungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am ehesten entspricht (BVerfGE 73, 280, 296; BVerfG (K), DNotZ 2006, 69, 70).
  • BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Auswahlentscheidungen zur Besetzung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    Nur auf diese Weise kann dem wichtigen Gemeinwohlbelang der vorsorgenden Rechtspflege bestmöglich gedient werden; allein dann ist gewährleistet, dass tatsächlich von allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der den Anforderungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am ehesten entspricht (BVerfGE 73, 280, 296; BVerfG (K), DNotZ 2006, 69, 70).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    Er hat den ihm durch § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO bei der Bewerberauswahl zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327, 330 ff.) auf der Grundlage der AVNot 2004 zutreffend angewandt und ausgeschöpft.
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    (2) Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. November 2006 (NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70, 73 f. Rn. 37 f.) die Vergabe von fünf Sonderpunkten für drei erfolgreich benotete - etwa zehn Jahre zurückliegende - Klausuren auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Familien- und Erbrechts und des Grundstücksrechts nicht beanstandet.
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 4. November 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 Rn. 9 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 40/06 - Rn. 9 ff., jeweils zur AVNot 2004; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7, jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen in Hessen).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 4. November 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 Rn. 9 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 40/06 - Rn. 9 ff., jeweils zur AVNot 2004; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7, jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen in Hessen).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 40/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 16/08

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Das verbietet es, den Kreis der eignungsrelevanten Tatsachen zu Lasten eines konkurrierenden Bewerbers in der vom Antragsteller für richtig gehaltenen Weise zu verengen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 125/07 - juris Rn. 10).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Das rechtfertigt die für diese notarspezifische Vorbereitungsleistung vergebenen sechs Sonderpunkte; auch angesichts der zeitlichen Distanz zwischen Klausuren und Bewerbung hat der Antragsgegner seinen Beurteilungsspielraum dadurch nicht überschritten (vgl. ferner Senat, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 125/07 - unter II 3 a (2).
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